Verkaufs- und Lieferbedingungen
Nachstehende Bedingungen bilden einen wesentlichen Bestandteil des Kaufvertrages. Sie werden durch die Bestellung seitens des fKäufers anerkannt. Abweichende Bedingungen des Bestellers bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der schriftlichen Zustimmung der Lieferfirma. Dies gilt auch für alle mündlich getroffenen, von diesen Bedingungen abweichenden, Vereinbarungen.
Preise - Verpackung
Alle Preise sind netto und verstehen sich ab Werk. Die Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet. Die Normalverpackung ist kostenlos.
Frachtzuschlag
Für die Frachtberechnung gelten folgende Zuschläge bei geschlossener Lieferung und an eine Lieferstelle:
Abrufe bis € 100,- Warennettowert + pauschal € 10,- Frachtzuschlag.
Abrufe von € 101,- bis € 1000,- Warennettowert + 15% Frachtzuschlag.
Abrufe von € 1.001,- bis € 3.000,- Warennettowert + 10% Frachtzuschlag.
Abrufe von € 3.001,- bis € 6.000,- Warennettowert + 5% Frachtzuschlag.
Abrufe ab € 6.001,- Warennettowert frachtfrei.
Lieferung - Versand
Lieferung erfolgt ab Werk. Falls nicht besonders vorgeschrieben, bleibt die Wahl der Versandart der Lieferfirma vorbehalten. Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z. B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw., auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten - verlängert sich, wenn die Lieferfirma an der rechtzeitigen Erfüllung ihrer Verpflichtung unverschuldet behindert ist, die Lieferfrist in einem angemessenen Umfang. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so wird die Lieferfirma von der Lieferverpflichtung frei. Sofern die Lieferverzögerung länger als zwei Monate dauert, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird die Lieferfirma von der Lieferverpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich die Lieferfirma nur berufen, wenn sie den Käufer unverzüglich benachrichtigt.
Montage
Unsere Montagepreise gelten für Flächen ohne bestehenden Fallschutzbelag sowie ausschließlich für die Bodenklassen nach Klassifizierung der DIN 18300, Klasse 1 (Oberboden) und Klasse 3 (leichtlösbare Bodenarten). Für die Bodenklassen 2, 4, 5, 6 und 7 werden alle zusätzlich anfallende Leistungen berechnet. Ab einem Montageumsatz von 435 € werden keine zusätzlichen Anfahrtskosten etc. berechnet. Unsere Montagepartner arbeiten gemäß EN 1176/1177. Ansonsten gelten die Montagebedingungen der KOMPAN GmbH.
Zahlung
Zahlung innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum minus 2 % Skonto, oder innerhalb der gesetzlichen Frist von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto Kasse. Wir behalten uns vor, über den Kunden als Person oder seine Firma, eine Auskunft bei einer Wirtschaftsauskunftei einzuholen.
Verzugszinsen
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber Verzugszinsen zu berechnen in zumindest gesetzlicher Höhe, wobei Nachweis höherer Schaden vorbehalten bleibt.
Andere Abmachungen
Andere Abmachungen als die vorstehenden Zahlungs- und Lieferbedingungen haben, wenn sie auf Bestellungen vorgemerkt sind, für uns keine Gültigkeit, es sei denn, die Lieferfirma erklärt sich ausdrücklich und schriftlich damit einverstanden. Mündliche Abmachungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung, um Gültigkeit zu erlangen.
Beanstandungen
Beanstandungen werden berücksichtigt, wenn sie unmittelbar nach Empfang der Ware erfolgen. Bei Lieferung durch die Bundesbahn oder durch Spediteure kann die Lieferfirma Entschädigungsansprüche nur entgegen nehmen und geltend machen, wenn etwaige Beschädigungen, Fehlen einzelner Teile usw. bahnamtlich bescheinigt werden und die Lieferfirma eine Abtretungserklärung des Kunden, Tatbestandaufnahme der DB und den Originalfrachtbrief erhält. Dasselbe gilt sinngemäß bei Beförderung der Ware durch einen Spediteur.
Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren so lange vor, bis sie bezahlt worden sind. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen.
2. Der Eigentumsvorbehalt dient im kaufmännischen Geschäftsverkehr der Besicherung aller Ansprüche, die sich aus der Geschäftsverbindung des Bestellers mit unserer Firma ergeben und in Zukunft ergeben werden. Der Eigentumsvorbehalt hat deshalb Bestand, bis sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
3. Wenn unser Eigentumsrecht durch die Veräußerung der Ware untergeht, so gehen sämtliche - auch zukünftige - Ansprüche unserer Abnehmer, die für diese aus der Veräußerung der von uns bezogenen Waren erwachsen, mit der Entstehung der Ansprüche auf uns über und gelten als im voraus an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung erfüllungshalber an. Die abgetretenen Ansprüche treten an die Stelle des Wareneigentumsvorbehaltes und dienen den selben Zwecken wie unter Punkten I und II angegeben, im kaufmännischen Geschäftsverkehr also zur Sicherung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung wie vorstehend unter Punkt II angegeben.
4. Die vorstehenden Bedingungen gelten sinngemäß, wenn die Ware be- oder verarbeitet und/oder vermischt oder anders verändert worden ist. Be- und Verarbeitung erfolgen in unserem Namen und für uns. Unser Kunde kann sich nicht auf § 950 BGB berufen. Bei Verarbeitung oder Vermischung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren durch den Käufer steht das Miteigentum an der neu entstandenen bzw. vermischten Sache uns zu im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten/vermischten Sachen. Maßgeblich für die Wertberechnung ist der Zeitpunkt der Verarbeitung bzw. Vermischung.
5. Der Käufer darf unser Eigentum nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und so lange, wie er nicht in Verzug ist, veräußern. Er ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung gem. Punkt III auf uns übergeht. Zu einer anderen Verfügung über die Vorbehaltsware ist der Käufer nicht berechtigt.
6. Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeit zulässigen Widerruf einzuziehen. Er ist dagegen nicht berechtigt, über derartige Forderungen durch Abtretung zu verfügen. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, die Abtretung an uns seinem Abnehmer bekannt zu geben, wie auch wir zur Anzeige unwiderruflich berechtigt sind. Der Käufer ist verpflichtet, alle zum Forderungseinzug erforderlichen Angaben und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
7. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung des Verkäufers begründet, so erlöschen unsere Eigentumsvorbehaltsrechte nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogenen. Entsprechendes gilt bis zur endgültigen Bankgutschrift bei Scheckbegebungen.
8. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20 % , so sind wir auf Verlangen des Käufers zur Freigabe der übersteigenden Sicherung verpflichtet. Es unterliegt unserer Wahl zu entscheiden, welche Sicherheiten freigegeben werden.
9. Von einer Pfändung oder sonstigen Gefährdung unserer Vorbehaltsrechte muss uns der Käufer unverzüglich schriftlich benachrichtigen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Flensburg
Urheberrechte und Herstellung
KOMPAN A/S, DK 5750 Ringe, Dänemark
Alle Preise verstehen sich einschl. Standardverankerung und ab Werk.
Montagepläne werden bei Auslieferung der Geräte mitgeliefert.
Alle Geräte entsprechen DIN EN 1176.
Alle Geräte sind TÜV-abgenommen.
Wir sind immer bestrebt, unsere Geräte weiterzuentwickeln.
Änderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten.
Kontakt
KOMPAN GmbH
Raiffeisenstraße 11
24941 Flensburg
Tel.: 0461-77306-0
Fax: 0461-77306-35
E-mail: kompan.gmbh@kompan.com
